Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll - genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 37 vom 22.12.2023

Verordnung zur Gleichstellung bestimmter Sonderabfälle mit Hausmüll zur besseren Entsorgung.

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Veröffentlichungsdatum

09.01.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Prettau hat eine neue Verordnung beschlossen, die regelt, wann bestimmte ungefährliche Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden dürfen. Diese Abfälle dürfen unter bestimmten Bedingungen in Recyclinghöfen oder durch öffentliche Sammelsysteme entsorgt werden. Ziel ist es, die Entsorgung zu vereinfachen und klar festzulegen, welche Abfälle wie behandelt werden dürfen.

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Veröffentlichungsdatum

09.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 09:34 Uhr

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