Die Gemeinde Prettau hat eine Verordnung zum Auskunftsrecht von Steuerpflichtigen im Bereich der Gemeindesteuern erlassen, basierend auf nationalen und regionalen Gesetzesgrundlagen. Steuerpflichtige können bei objektiver Ungewissheit über steuerrechtliche Bestimmungen eine schriftliche Anfrage stellen, die konkrete und persönliche Fälle betreffen muss.