Verordnung über das Recht auf Auskunft - genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 11 vom 06.07.2016

Die Verordnung regelt das Auskunftsrecht des Steuerpflichtigen im Bereich der Gemeindesteuern.

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Veröffentlichungsdatum

07.09.2016

Beschreibung

Die Gemeinde Prettau hat eine Verordnung zum Auskunftsrecht von Steuerpflichtigen im Bereich der Gemeindesteuern erlassen, basierend auf nationalen und regionalen Gesetzesgrundlagen. Steuerpflichtige können bei objektiver Ungewissheit über steuerrechtliche Bestimmungen eine schriftliche Anfrage stellen, die konkrete und persönliche Fälle betreffen muss.

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07.09.2016

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