Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen ein Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde zu stellen, in welcher er den Wohnsitz hat sowie eine rechtmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder eine Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.
Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.
1 Foto im Passformat und Kopie der Identitätskarte