Die Liste wird für einen Zeitraum von wenigstens 30 Tagen, und jedenfalls bis zur Frist für die erste Zahlung (16.12.2025), gemäß Art. 7 Abs. 4 des Ministerialdekrets vom 30. Juli 2 veröffentlicht. Mit der eigenen ISEE-Protokollnummer (zu verwendendes Kriterium laut den offiziellen FAQs um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten), kann nachgesehen werden, ob man zu den Begünstigten gehört oder nicht.